Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) endgültig in Kraft. Damit werden viele Unternehmen gesetzlich verpflichtet, ihre Websites, Onlineshops und digitalen Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen – ein Schritt in Richtung digitale Inklusion, der für Unternehmen aber auch technische und gestalterische Maßnahmen erfordert.
Wer ist betroffen?
Die neue gesetzliche Regelung gilt für alle privaten Unternehmen, die digitale Dienstleistungen erbringen. Dazu zählen unter anderem:
- Onlineshops und Buchungsplattformen
- Banken und Versicherungen mit Online-Portalen
- Telekommunikationsunternehmen
- Anbieter von E-Books, Self-Service-Portalen oder digitalen Geräten mit Software-Komponenten
Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeitende und unter 2 Mio. € Jahresumsatz) sind von der Pflicht grundsätzlich ausgenommen – es sei denn, sie bieten spezifische digitale Dienstleistungen im Sinne des Gesetzes an.
Barrierefreiheit & SEO? Welchen Einfluss hat das Gesetz auf SEO?
Auch wenn Barrierefreiheit aktuell kein offiziell bestätigter Rankingfaktor bei Google ist, lohnt sich die Umsetzung auch aus SEO-Sicht. Einige der Maßnahmen, die für Barrierefreiheit nötig sind, gelten gleichzeitig als positive Signale für Suchmaschinen. Dazu zählen unter anderem:
- Saubere HTML-Struktur und logische Überschriftenhierarchie (H1–H6)
- Alternativtexte für Bilder (wichtig für Screenreader – und Google Images)
- Sprechende Linktexte, die auch kontextbezogen verstanden werden
- Optimierte mobile Darstellung und klare Benutzerführung
- Reduzierung der Absprungrate durch bessere Nutzbarkeit
Diese Faktoren sind keine direkten Ranking-Kriterien, beeinflussen aber maßgeblich die Nutzererfahrung (User Experience) – ein zentraler Aspekt der modernen SEO-Bewertung. Google misst beispielsweise, wie lange Nutzer auf einer Seite verweilen oder wie schnell sie abspringen. Barrierefreie Seiten bieten in der Regel eine bessere Usability – und das wirkt sich positiv auf SEO aus. Aktuell gibt es keine Abstrafungen von Google für nicht barrierefreie Websites. Die Barrierefreiheit ist (noch) keine offizielle Voraussetzung für die Indexierung oder Auffindbarkeit einer Seite. Unternehmen müssen daher nicht befürchten, dass ihre Website aus der Suche verschwindet, nur weil bestimmte Barrierefreiheitsstandards nicht erfüllt sind. Allerdings kann sich eine mangelhafte Barrierefreiheit – etwa durch schlechte Nutzerführung oder unklare Strukturen – indirekt negativ auf die Wahrnehmung und Nutzung der Website auswirken.
So prüfen Sie Ihre Website: Kostenlos mit WAVE
Ein einfacher erster Schritt zur Selbstkontrolle ist das Tool WAVE von WebAIM:
Das Tool analysiert Ihre Website auf Barrierefreiheitsprobleme und zeigt konkrete Stellen auf, die angepasst werden sollten – z. B. unzureichende Farbkontraste, fehlende Alt-Texte oder unverständliche Linkbeschriftungen.
Was konkret angepasst werden muss
Im Rahmen der Barrierefreiheit sollten Unternehmen vor allem folgende Aspekte überprüfen und optimieren:
- Farbkontraste: Texte müssen deutlich vom Hintergrund abheben (mind. 4.5:1 Kontrastverhältnis)
- Alt-Texte für Bilder: Alle relevanten Bilder sollten eine Beschreibung erhalten, die ihren Zweck erklärt
- Tastaturnavigation: Alle Funktionen müssen auch ohne Maus bedienbar sein
- Formularfelder: Müssen korrekt beschriftet und zugänglich sein
- Überschriftenstruktur: Seiten sollten logisch gegliedert sein, ohne Hierarchiesprünge
- Barrierefreie PDF-Dateien: Falls verwendet, müssen auch Dokumente den Richtlinien entsprechen
Fazit: Jetzt aktiv werden
Die gesetzliche Frist endet am 28. Juni 2025 – eine Nachfrist oder Karenzzeit ist nicht vorgesehen. Unternehmen sollten daher frühzeitig handeln, um ihre digitalen Angebote rechtssicher und benutzerfreundlich zu gestalten. Der Aufwand lohnt sich doppelt: Einerseits erfüllen Sie gesetzliche Vorgaben, andererseits stärken Sie Ihre Sichtbarkeit und Nutzbarkeit im Netz – für alle Besucher:innen.
Wenn Sie Unterstützung bei der Analyse oder Umsetzung benötigen, beraten wir Sie gern.