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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

01

Geltung

1.1 Für die gesamte Geschäftsbeziehung, insbesondere Angebote, Lieferungen und Leistungen, auch für zukünftige Geschäfte zwischen der adMates GmbH (nachstehend: „adMates“) und dem Kunden, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.


1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, adMates stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn adMates in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.


1.3 Soweit ein Angebot, eine Auftragsbestätigung oder eine sonstige einzelvertragliche Vereinbarung abweichende oder ergänzende Regelungen enthält, gehen diese individuellen Regelungen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
vor.

02

Vertragsschluss und Gegenstand

2.1 Die von adMates angebotenen Leistungen umfassen Dienst- und Agenturleistungen im Bereich des OnlineMarketings. Hierzu gehören insbesondere Suchmaschinenmarketing (SEM), Suchmaschinenoptimierung (SEO), Generative Engine Optimization (GEO), Conversion-Rate-Optimierung (CRO), Social Media Advertising, Web Analytics, Wettbewerbsanalysen, Content Marketing, Online-Werbung und vergleichbare Marketing- und Beratungsleistungen.


2.2 Gegenstand des Vertrags sind die im jeweiligen Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung beschriebenen Leistungen. adMates erbringt die Leistungen nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik und unter Berücksichtigung der vereinbarten Ziele, Budgets und Rahmenbedingungen.


2.3 Die Annahme eines Angebots kann schriftlich, per E-Mail, durch Unterzeichnung, durch ausdrückliche Bestätigung oder durch sonstige eindeutige Zustimmung des Kunden erfolgen.

03

Leistungen / Leistungsänderungen

3.1 Wünscht der Kunde Änderungen der Leistungen, des Leistungsumfangs, der Prioritäten oder der Vertragsdauer, kann er eine Anfrage in Textform, insbesondere per E-Mail, an adMates richten.


3.2 adMates prüft die gewünschte Änderung und teilt dem Kunden mit, welche Auswirkungen diese voraussichtlich auf Leistungsumfang, Timing, Budget, Vertragsdauer oder Vergütung hat. Soweit erforderlich, erstellt adMates ein Änderungsangebot.


3.3 Änderungen werden, soweit nicht anders vereinbart, erst mit Bestätigung durch adMates für die Zukunft wirksam.


3.4 Die konkrete Priorisierung der vereinbarten Maßnahmen erfolgt monatlich anhand der Kampagnenperformance, der vereinbarten Ziele, der verfügbaren Budgets, der technischen Rahmenbedingungen sowie der aktuellen Markt-, Plattform- und Algorithmusentwicklung. adMates macht diese Priorisierung im Reporting, in der laufenden Abstimmung oder im Strategiegespräch transparent.


3.5 Soweit im Angebot einzelne Leistungsbausteine genannt sind, dienen diese der Beschreibung des vorgesehenen Leistungsrahmens. Innerhalb dieses Rahmens kann adMates einzelne Maßnahmen nach fachlicher Einschätzung priorisieren, verschieben oder durch gleichwertige bzw. zielführendere Maßnahmen ersetzen, wenn dies im Interesse des Projekterfolgs oder aufgrund technischer, strategischer oder plattformbezogener Änderungen sinnvoll ist.


3.6 adMates erbringt Dienstleistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, bestimmte Rankings, bestimmte Reichweiten, ein bestimmter Traffic, bestimmte Leads, Verkäufe oder eine Aufnahme in Verzeichnisse werden nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich und verbindlich in Textform vereinbart wurde.


3.7 Die Zusammenarbeit orientiert sich an den im Angebot oder Projektverlauf vereinbarten Zielen, zum Beispiel der Steigerung relevanter Anfragen, Verkäufe, Sichtbarkeit, Reichweite, Conversion-Rates oder sonstiger definierter KPIs Die Entwicklung wird regelmäßig anhand geeigneter Kennzahlen bewertet und im Reporting oder in Strategiegesprächen besprochen.


3.8 Weitere operative Optimierungen erfolgen nach fachlicher Priorisierung im Rahmen des vereinbarten Budgets und Leistungsumfangs.


3.9 Soweit nach individueller Vereinbarung eine bestimmte Anzahl von Links, Veröffentlichungen, Inhalten oder vergleichbaren Maßnahmen vorgesehen ist, bezieht sich die Verpflichtung – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – auf die einmalige Erstellung, Veröffentlichung oder Einreichung. Eine dauerhafte Verfügbarkeit oder unveränderte Darstellung durch Dritte wird nicht garantiert.


3.10 adMates ist nicht verpflichtet, rechtlich zu prüfen, ob vom Kunden bereitgestellte Inhalte, Produkte, Aussagen, Werbeversprechen oder sonstige Materialien Rechte Dritter oder gesetzliche Vorgaben verletzen, sofern adMates hiervon keine positive Kenntnis hat oder die Rechtsverletzung nicht offensichtlich ist.

04

Pflichten des Kunden

4.1 Zur wirksamen Durchführung der Leistungen ist erforderlich, dass das zu bewerbende Online-Angebot des Kunden technisch, inhaltlich und rechtlich für die geplanten Marketingmaßnahmen geeignet ist. Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, sein geschäftsmäßiges Online-Angebot mit einer ordnungsgemäßen
Anbieterkennzeichnung nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben, insbesondere § 5 DDG, zu versehen.


4.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine Online-Angebote, Landingpages, Shops, Social-Media-Auftritte und sonstigen digitalen Präsenzen in Übereinstimmung mit den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zum Wettbewerbsrecht, Verbraucherschutz, Datenschutz, Markenrecht und Urheberrecht, zu gestalten.


4.3 Das Online-Angebot des Kunden darf keine rechtswidrigen Inhalte enthalten oder auf solche Inhalte verlinken. Dies gilt insbesondere für gewaltverherrlichende, pornografische, diskriminierende, irreführende oder Rechte Dritter verletzende Inhalte.

05

Mitwirkungspflicht des Kunden

5.1 Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist eine kooperative und zeitnahe Mitwirkung des Kunden erforderlich. Der Kunde stellt adMates alle Informationen, Unterlagen, Freigaben, Inhalte und Zugänge bereit, die zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlich sind.


5.2 Der Kunde informiert adMates unverzüglich über Umstände, die für die Leistungserbringung relevant sein können und von denen er erkennen kann, dass sie adMates noch nicht bekannt sind. Dies gilt insbesondere für Änderungen an Website, Shop, Tracking, Werbekonten, Produkten, Preisen, Angeboten, rechtlichen Vorgaben oder internen Freigabeprozessen.


5.3 Der Kunde wird von adMates empfohlene oder erforderliche Änderungen an seinen Internetseiten, Shops, Werbekonten oder sonstigen Diensten zeitnah prüfen und umsetzen oder adMates eine Umsetzung ermöglichen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erbringung der Leistungen erforderlich ist und keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.


5.4 Verzögert sich die Leistungserbringung, weil erforderliche Mitwirkungshandlungen, Zugänge, Inhalte oder Freigaben des Kunden fehlen, verschieben sich vereinbarte Timings entsprechend. adMates wird den Kunden auf
fehlende Mitwirkungen hinweisen und eine angemessene Frist zur Nachholung setzen, soweit dies nach den Umständen erforderlich und zumutbar ist.


5.5 Können vereinbarte Leistungen trotz entsprechender Erinnerung aufgrund fehlender oder verweigerter Mitwirkung des Kunden nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden, bleiben bereits entstandene Aufwände sowie verbindlich eingeplante oder zur Leistungserbringung bereitgehaltene Kapazitäten im angemessenen Umfang abrechenbar. adMates wird hierbei die Interessen des Kunden berücksichtigen und nach Möglichkeit eine sinnvolle Umpriorisierung der Leistungen anbieten.

06

Dienstleistungen Dritter

6.1 adMates kann entsprechend der einzelvertraglichen Vereinbarung Leistungen Dritter, insbesondere Werbeplattformen, Analyse-Tools, Hosting-, Tracking-, Feed-, Publisher-, Affiliate- oder sonstige technische Dienstleister, einbeziehen oder deren Leistungen an den Kunden vermitteln.


6.2 Soweit dies zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist, kann adMates Daten und Informationen des Kunden an solche Dritte übermitteln oder in deren Systeme eingeben. Dies erfolgt im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung und unter Beachtung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorgaben.


6.3 Bei der Nutzung von Diensten Dritter gelten ergänzend deren jeweilige Vertragsbedingungen, Richtlinien, Plattformregeln und technischen Vorgaben. Änderungen dieser Bedingungen, Richtlinien oder Systeme können Auswirkungen auf die Leistungen von adMates haben. adMates wird den Kunden hierüber informieren, soweit solche Änderungen für die Zusammenarbeit wesentlich sind und adMates hiervon Kenntnis erlangt.


6.4 adMates übernimmt keine Gewähr dafür, dass Dienste oder Plattformen Dritter jederzeit unterbrechungsfrei, fehlerfrei, unverändert, sicher oder dauerhaft verfügbar sind.


6.5 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist adMates nicht zur allgemeinen rechtlichen oder technischen Überwachung von Fremddienstleistern, Publishern, Plattformen oder deren Inhalten verpflichtet.

07

Urheber-, Marken- und sonstige Schutzrechte

7.1 adMates ist berechtigt, Namen, Marken, Logos, Produktabbildungen, Werbemittel, Texte, Bilder, Videos und sonstige vom Kunden bereitgestellte Materialien im Rahmen der Leistungserbringung zu verwenden, soweit dies für die Umsetzung der beauftragten Leistungen erforderlich ist.


7.2 Der Kunde versichert, dass er über die erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Materialien verfügt und dass deren vertragsgemäße Nutzung durch adMates keine Rechte Dritter verletzt.


7.3 Eine öffentliche Nennung des Kunden als Referenz, insbesondere unter Verwendung des Logos, erfolgt nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden, soweit nicht bereits eine entsprechende Zustimmung einzelvertraglich erteilt wurde.


7.4 adMates kann bei vorgenommenen Website-Anpassungen oder erstellten digitalen Leistungen in angemessener und üblicher Form auf die Mitwirkung von adMates hinweisen, soweit dies einzelvertraglich vereinbart ist oder der Kunde dem nicht aus berechtigtem Grund widerspricht.

08

Vergütung

8.1 Die vom Kunden zu entrichtende Vergütung richtet sich nach den einzelvertraglich vereinbarten Preisen.


8.2 Alle Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.


8.3 Sofern einzelvertraglich keine andere Zahlungsfrist vereinbart oder in der Rechnung keine längere Frist genannt wird, sind Rechnungen von adMates sofort fällig.


8.4 adMates ist nicht verpflichtet, Kosten für Dienstleistungen Dritter, insbesondere Media-Budgets, Plattformkosten, Toolkosten oder Fremdleistungen, vorab zu verauslagen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.


8.5 Media-Budgets, Plattformkosten und sonstige Fremdkosten sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht Bestandteil der Agenturvergütung und werden separat vom Kunden getragen.

09

Haftung

9.1 adMates haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet adMates nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.


9.2 Soweit adMates wegen der fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht haftet, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.


9.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.


9.4 Soweit die Haftung von adMates ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von adMates.


9.5 Der Kunde stellt adMates von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund vom Kunden bereitgestellter Inhalte, Materialien, Produkte, Angaben, Werbeaussagen oder sonstiger Informationen geltend gemacht werden, sofern der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung.

10

Leistungsbeginn und Abrechnungszeitraum

10.1 Der Leistungsbeginn im Sinne dieser AGB ist der erste Kalendermonat, für den eine regelmäßige operative Kampagnen- oder Betreuungsleistung durch adMates geplant und abrechenbar ist. Hierzu zählen insbesondere die Schaltung oder Optimierung von Anzeigen, SEO- oder GEO-Optimierungen, Content-Veröffentlichungen, TrackingMonitoring, Reporting oder vergleichbare operative Tätigkeiten.


10.2 Vorbereitende Leistungen wie Kickoff-Workshops, Strategiegespräche, technische Setups, Trackingkonzepte, Konto- oder Tool-Einrichtungen, Analysen oder Konzeptionen können vor dem Leistungsbeginn durchgeführt und, soweit vereinbart, gesondert abgerechnet werden. Diese vorbereitenden Leistungen begründen für sich genommen noch nicht den Beginn der laufenden operativen Betreuung, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.


10.3 Die laufende Betreuung beginnt mit dem geplanten operativen Kampagnen- oder Betreuungsstart, sofern alle hierfür notwendigen Zugänge, Inhalte, Freigaben und Mitwirkungen kundenseitig vorliegen.


10.4 Wird der operative Start aus Gründen verzögert, die nicht von adMates zu vertreten sind, insbesondere wegen fehlender Zugänge, fehlender Freigaben, technischer Hindernisse auf Kundenseite oder ausbleibender Mitwirkung, gilt der Monat als Leistungsbeginn, in dem die erste regelmäßige operative Leistung bei ordnungsgemäßer Mitwirkung planmäßig hätte erfolgen können. adMates wird den Kunden hierauf vorher in Textform hinweisen.

11

Vertragslaufzeit und Kündigung

11.1 Es gelten die einzelvertraglich vereinbarten Vertragslaufzeiten. Soweit im Angebot oder in der Auftragsbestätigung abweichende Regelungen getroffen werden, gehen diese vor.


11.2 Die Zusammenarbeit beginnt mit dem vereinbarten Leistungsbeginn. Sofern im jeweiligen Angebot keine abweichende Regelung vereinbart wurde, besteht keine zusätzliche Mindestlaufzeit.


11.3 Der Vertrag kann jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Abweichende oder kundenfreundlichere Regelungen im jeweiligen Angebot bleiben hiervon unberührt.


11.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei schuldhaft gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt oder wenn über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.


11.5 Kündigungen bedürfen der Textform. Eine Kündigung per E-Mail genügt, sofern der Zugang nachweisbar ist oder von der empfangenden Partei bestätigt wird.

12

Datenschutz

12.1 Die Parteien beachten bei der Durchführung des Vertrags die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie einschlägige spezialgesetzliche Regelungen.


12.2 Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung, der jeweils anwendbaren gesetzlichen Grundlagen und der dokumentierten Weisungen, soweit eine Auftragsverarbeitung vorliegt.


12.3 Soweit adMates personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der entsprechenden Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab. In dieser
Vereinbarung werden insbesondere Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, Kategorien personenbezogener Daten, Kategorien betroffener Personen, Weisungsrechte, technische und organisatorische Maßnahmen sowie der Einsatz von Unterauftragsverarbeitern geregelt.


12.4 Der Kunde bleibt, soweit er Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist, für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung auf seinen Websites, Shops, Landingpages, Werbekonten, CRM-Systemen, Tracking-Setups und sonstigen Systemen verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die Bereitstellung erforderlicher Datenschutzhinweise, Einwilligungen, Consent-Management-Lösungen und sonstiger rechtlicher Grundlagen für Tracking, Remarketing, Analytics, Conversion-Messung und vergleichbare Maßnahmen.


12.5 adMates unterstützt den Kunden im Rahmen der beauftragten Leistungen bei der technischen Umsetzung von Tracking-, Analyse- oder Werbemaßnahmen. Eine rechtliche Prüfung oder abschließende datenschutzrechtliche Bewertung ist hiervon nur umfasst, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.


12.6 Soweit im Rahmen der Leistungserbringung Plattformen oder Dienste Dritter eingesetzt werden, insbesondere Google, Meta, Microsoft, LinkedIn, TikTok, Analyse-, Tag-Management-, Consent-, Feed- oder Reporting-Tools, können Daten in deren Systeme verarbeitet werden. Die Parteien werden die hierfür jeweils erforderlichen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen im Rahmen ihrer jeweiligen Verantwortlichkeit beachten.


12.7 adMates trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten, soweit adMates hierauf Einfluss hat. Der Umfang dieser Maßnahmen richtet sich nach Art, Umfang, Umständen und Zwecken der Verarbeitung sowie dem jeweiligen Risiko.


12.8 Soweit eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer stattfindet, erfolgt diese nur im Rahmen der jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Voraussetzungen, insbesondere auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses, geeigneter Garantien oder sonstiger gesetzlich vorgesehener Mechanismen.

13

Abtretung und Aufrechnung

13.1 Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Rechte des Kunden aus dem Vertrag mit adMates auf Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von adMates, sofern nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.


13.2 Zur Aufrechnung gegenüber adMates ist der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt.

14

Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

adMates behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird adMates dem Kunden schriftlich, per Telefax oder per eMail mitteilen. Widerspricht der Kunde solchen Änderungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde gesondert hingewiesen.

15

Schlussbestimmungen

14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


14.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist München, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.


14.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 15.07.2025 (Anpassung von Vertragslaufzeit & Kündigung sowie Leistungsbeginn und Abrechnungszeitraum )

Zur alten Version Stand: AGB vor 15.07.2025 (Anpassung d. Kündigungsfristen)

Zur alten Version Stand: AGB vor 10.05.2023 (Anpassung d. Kündigungsfristen)

Zur alten Version Stand: AGB Februar 2018 (Adressaktualisierung 30.04.2019)

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